AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

SL System(at)ische Lösungen

1. Gestaltung des Trainingsauftrages

1.1  Der Trainer führt den Trainingsauftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.

1.2  Der Trainer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter oder qualifizierte Partner zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.3  Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

1.4  Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag zu einer Veranstaltung (Training, Workshop) schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vorher ist ein Ausfallhonorar von 25 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, bis zu zwei Wochen vorher von 50 % und bis zu einer Woche vorher von 75 %. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Honorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Trainer.

1.5  Mit der Umbuchung der vereinbarten Veranstaltung (Training, Workshop) auf einen anderen Termin (Terminverschiebung) auf Wunsch des Auftraggebers entsteht eine Umbuchungsgebühr in der Höhe in Höhe von 250 Euro pro Person, die der Auftraggeber zu zahlen hat.

1.6  Ist der Trainer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren.

2. Gestaltung des Beratungsauftrages

2.1  Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines  bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, können sie aber nicht ersetzen. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.

2.2  Der Berater ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des vereinbarten Beratungskonzepts durch Beratung der Geschäftsleitung, Gespräche mit Mitarbeitern des Auftraggebers, mit Behörden und Dritten sowie im erforderlichen bzw. vereinbarten Umfang durch schriftliche Stellungnahmen.

2.4 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

2.5  Der Auftragnehmer leistet keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes.

3. Materialien und Urheberrechte

3.1  Die vom Trainer oder Berater bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Veranstaltungsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht des Trainers oder Beraters. Sie werden den Teilnehmern von Veranstaltungen (Trainings, Workshops) ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Veranstaltungen (Trainings, Workshops) zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer oder Berater zurückzugeben.

Der Auftraggeber wird die Teilnehmer von Veranstaltungen (Trainings, Workshops) in geeigneter Form verpflichten, die vorstehend beschriebenen Urheberrechte des Trainers oder Beraters zu wahren.

Der Trainer oder Berater wird Urheberrechte, die an den ihm vom Auftraggeber überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für die vereinbarte Veranstaltung (Training, Workshop) erforderlich oder vereinbart ist.

3.2  Der Trainer oder Berater sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung in einer Veranstaltung (Training, Workshop) entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Trainer oder Berater bereitgestellten Materialien entstehen könnten.

3.3  Der Auftraggeber sichert dem Trainer oder Berater zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung in einer Veranstaltung (Training, Workshop) entgegenstehen. Er stellt den Trainer oder Berater von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien entstehen könnten.

3.4  Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

4. Vertraulichkeit und Datenschutz

4.1  Der Trainer oder Berater wahrt strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit entstehen und die der Trainer oder Berater aus der Verarbeitung dieser Informationen gewonnen hat sowie in Bezug auf den Abschluss und die Einzelheiten dieses Vertrages. Er wird seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen, an die er in Absprache mit dem Auftraggeber Informationen weitergibt, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten. Der Auftraggeber wahrt in Bezug auf die Einzelheiten dieses Vertrages die Vertraulichkeit.

4.2  Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

5. Werbung

Auftraggeber und Trainer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.

6. Vergütung, Honorar und Kostenerstattung

6.1  Vergütung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

6.2  Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Handelt es sich um die Teilnahme an offenen Veranstaltungen (Trainings, Workshops), so ist der Preis vor Beginn der Veranstaltung fällig.

6.3 Entstehen dem Auftraggeber nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber Kosten durch den Einkauf von Material und Dienstleistungen, so dürfen diese vom Auftragnehmer jederzeit nach Einkauf abgerechnet werden, auch wenn der Auftrag zur Leistungserbringung durch den Auftraggeber zeitlich nach dem Einkauf zurückgezogen wurde. Das gilt auch, wenn die Nutzung von Material und Dienstleistung durch den Auftraggeber nach dem Einkauf auf unbestimmte Zeit verschoben wird.

7. Konkurrenzklausel

Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Trainer oder Berater nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen (Trainings, Workshops) für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

8. Haftung

Der Trainer oder Berater haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

9. Schlussklauseln

9.1  Der Trainer oder Berater wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer von Veranstaltungen und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch die vereinbarten Veranstaltungen bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

9.2  Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit wirtschaftliche Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.

9.3  Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

9.4  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.

9.5  Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Trainers.

Stand: 23.02.2018

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